Übersetzungsbüro CANOUN & Kanzlei Razavidinani
دفتر ترجمه کانون و دفتر وکالت رضوی دينانی
مكتب ترجمة كانون ومكتب محاماة رضوي ديناني
IMMOBILIENERWERB
Der Erwerb von
Immobilien zwecks Wohnens und der wirtschaftlichen Aktivität ist in
(der Regulations Concerning Acquisition of Property by Foreign
Nationals in Iran (das
Gesetz betreffend den Erwerb von Immobilien durch Ausländer im Iran)
geregelt.
Das Gesetz
erlaubt, den Ausländer im Iran Immobilien zu erwerben, wenn es dem
Zwecke des Wohnens oder der wirtschaftlichen Betätigung dient. Sie
sind jedoch nicht berechtigt, landwirtschaftliche Flächen zu
erwerben.
Danach müssen
Ausländer, die Immobilien in Iran erwerben wollen, sich an die
örtliche Registrierungsbehörde wenden, um einen
entsprechenden Antrag zu stellen.
Dabei müssen
sie auch den Zweck des Immobilienerwerbs angeben. Der Antrag
wird dann an das iranische Außenministerium zur Entscheidung weitergeleitet.
Hat der
Ausländer gemäß den Gesetzen des Landes Immobilien erworben, kann er
nicht willkürlich enteignet werden. Fallen die erworbenen Immobilien
unter den Anwendungsbereich des Investitionsgesetzes (FIPPA), so
werden die Immobilien entsprechend geschützt.
Sollten die
Immobilien des Ausländers jedoch nicht unter das Investitionsgesetz
fallen, gilt das völkerrechtliche Prinzip, wonach eine Enteignung
nur gegen angemessene Entschädigung möglich ist. Die iranischen
Gesetze entsprechen diesem völkerrechtlichen Prinzip.
Die genannten
Beschränkungen gelten aber nur für den Erwerb von Immobilien.
Sie gelten
nicht für die Miete. Ausländer können folglich Immobilien sowohl für
private als auch kommerzielle Zwecke mieten. Sollte allerdings das
Mietverhältnis für mehr als fünf Jahren gelten, ist die Zustimmung
der iranischen Behörden notwendig.
Bei Bedarf können sie sich jederzeit für Rückfragen als auch sonstige Absprachen, z.B. hinsichtlich der Beratung oder termingebundener Arbeiten an uns wenden.
In diesem Sinne nehmen wir mit besonderem Interesse Ihre Nachricht entgegen und verbleiben.
Sie können sich über unsere juristischen Dienste telefonisch, per Fax, per E-Mail fragen, wir werden Ihnen gerne ein Angebot machen.
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CANOUN Übersetzungen und Kanzlei
M. Razavidinani
Iranischer Anwalt u. Ermächtigter Übersetzer und allgemein beeidigter Dolmetscher, Jurist und Rechtskundiger
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