Übersetzungsbüro CANOUN & Kanzlei Razavidinani
دفتر ترجمه کانون و دفتر وکالت رضوی دينانی
مكتب ترجمة كانون ومكتب محاماة رضوي ديناني

II.
(Firmengründung im Iran)
Gründung und Eintragung einer Niederlassung

Gründung und Eintragung einer Niederlassung in Form einer
  A.  Zweigniederlassung
  B. Repräsentanz
  C. Handelsvertretung
 
A. u. B. Zweigniederlassung und Repräsentanz

Ausländische natürliche und juristische Personen, die in ihrem Heimatland rechtmäßig registriert sind, können sich im Iran in Form einer Zweigniederlassung (Branch) und Repräsentanz niederlassen.
Das Gesetz vom 12.11.1997 (21.08.1376) und dessen Durchführungsverordnung (DVO) vom 31. März 1999 (11.01.1378) regeln ihre Gründung und Tätigkeitsfelder.

[Gesetztext - (EN-PDF) - (DE-PDF) - (Farsi-PDF) ]
Wirtschaftliche Tätigkeiten einer Zweigniederlassung und Repräsentanz können folgende Bereiche umfassen (§ 1 der  DVO):
  1. Kundendienst
  2. Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen
  3. Durchführung von Studien und Vorbereitung der Investition der       Gesellschaft im Iran
  4. Kooperation mit den iranischen Fachdienstleistungs- und Ingenieurfirmen für die Durchführung der Projekte im Ausland
  5. Steigerung der Exporte der Nichtölprodukte des Iran
  6. Technische und Ingenieurdienstleistungen und Know how
  7. Durchführung der genehmigten Tätigkeiten



 


 A. Zweigniederlassung
 
Die Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft ist die örtliche Niederlassung der Muttergesellschaft, die die Aufgaben der Muttergesellschaft unmittelbar vor Ort wahrnimmt. Diese Tätigkeiten vor Ort erfolgen im Namen und unter der Verantwortung der Muttergesellschaft.
  Die erforderlichen Dokumente für die Gründung und Registrierung einer Zweigniederlassung:
  1. Beschluss über die Gründung der Zweigniederlassung im Iran
[Muster - DE-PDF]
  2. Andere Dokumente ...
 
Alle ausländischen Dokumente und Unterlagen sind bei zuständigen Stellen in Deutschland zu legalisieren, so dann kann man sie hier oder im Iran in die persische Sprache (FARSI) übersetzen und beglaubigen lassen.

 

… Information und Beratung

Bei Bedarf können sie sich jederzeit für Rückfragen als auch sonstige Absprachen, z.B. hinsichtlich der Beratung oder termingebundener Arbeiten an uns wenden.

In diesem Sinne nehmen wir mit besonderem Interesse Ihre Nachricht entgegen und verbleiben.  

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Sie können sich über unsere juristischen Dienste telefonisch, per Fax, per E-Mail fragen, wir werden Ihnen gerne ein Angebot machen.

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CANOUN Übersetzungen und Kanzlei
M. Razavidinani

Iranischer Anwalt u. Ermächtigter Übersetzer und allgemein beeidigter Dolmetscher, Jurist und Rechtskundiger