Übersetzungsbüro CANOUN & Kanzlei Razavidinani
دفتر ترجمه کانون و دفتر وکالت رضوی دينانی
مكتب ترجمة كانون ومكتب محاماة رضوي ديناني

III.
(Firmengründung im Iran)
Gründung eines neuen Unternehmens und Beteiligung an einem schon bestehenden Unternehmen im Iran

Der ausländische Investor kann sich im Iran geschäftlich auf verschiedene Art präsentieren.

►Ausländische Beteiligungen an einer iranischen Gesellschaft im Rahmen des FIPPA (Gesetz zur Förderung und zum Schutz ausländischer Kapitalanlagen im Iran) können bis 100 % erfolgen.

►Ausländische Beteiligungen außerhalb des FIPPA betragen nur 49 % der Geschäftsanteile. Die restlichen 51 % stehen den Iranern zu.

 

Gründung einer Zweigniederlassung oder Repräsentanz im Iran

 

Handelsvertretung im Iran

 

Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen durch Kapitalerhöhung in Form von Bargeld, Sacheinlagen oder geistigem Eigentum (Patente, Know-how, Markennamen, Marken, und Fachdienstleistungen)

 

Joint- Venture (Gemeinschaftsunternehmen) im Iran

 

Gründung eines neuen Unternehmens:
Die drei u. g. Gesellschaftsformen sind für ausländische Investoren relevant, daher werden sie hier kurz beschrieben:

 

1.

öffentliche (allgemeine) Aktiengesellschaft, AAG Sherkate Sahamie Am (Public Joint Stock Company -Iran )

 

2.

Private Aktiengesellschaft (PAG)
Sherkate Sahamie Khas (Private Joint Stock Company

 

3.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Iran (GmbH)
Sherkate ba Masouliate Mahdoud (Limited Liability Company - Iran)

 

Es gibt auch andere Gesellschaftsformen (siehe unten), die für ausländische Unternehmen uninteressant sind. Sie werden daher hier nur der Vollständigkeit halber aufgeführt.

 

4.

Offene Handelsgesellschaft, OHG (Sherkate Tazamouni), General partnership - Iran

 

4.

Kommanditgesellschaft, KG (Sherkete Mokhtelet Gheir Sahamie,  Limited partnership

 

5.

wa Masouliat Mahdoud = Limited Partnership),

 

6.

Kommanditgesellschaft auf Aktien = Sherkate Mokhtelet Sahamie = Partnership Limited by Shares, Mixed joint stock partnership

 

7.

Kommanditgesellschaft auf Aktien, Sherkate Nesbi, Proportional liability partnership  

 

8.

Production and consumption cooperative (Sherkat Ta’avoni va Masraf), Genossenschaft

 

 

 

 

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1. Offene (allgemeine, öffentliche) Aktiengesellschaft AG (Sherkate Sahamie Am), (Public Joint Stock Company Iran)

Das iranische Recht kennt zwei Arten von Aktiengesellschaften, eine offene (öffentliche, allgemeine) Aktiengesellschaft (Public Joint Stock Company) und eine private Aktiengesellschaft (Private Joint Stock Company).

An der Gründung der offenen Aktiengesellschaft müssen sich mindestens 5 Gesellschafter beteiligen.
Das Stammkapital der offenen Aktiengesellschaft beträgt fünf Millionen iranische Rials.
Die Gründer der Gesellschaft haben mindestens 20% des Stammkapitals zu übernehmen.
Ein Prozentsatz des Kapitals müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Der Vorstand (Board of Directors) besteht aus mindestens 5 Mitgliedern.
Die Haftung beschränkt sich auf die eingebrachte Einlage.
Der ausländische Investor kann im Rahmen des FIPPA 100% der Geschäftsanteile halten.
Außerhalb der FIPPA darf der ausländische Investor nur 49% der Geschäftsanteile halten. Die restlichen 51% sind für Iraner vorgesehen.
Diese Regelung kann umgangen werden.

 

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2. Private Aktiengesellschaft (PAG) im Iran, Sherkate Sahamie Khas (Private Joint Stock Company Iran)

An der Gründung der privaten Aktiengesellschaft müssen sich mindestens 3 Gesellschafter beteiligen.
Das Stammkapital der offenen Aktiengesellschaft beträgt eine Million iranische Rials.
Die Gründer der Gesellschaft haben mindestens 35% des Stammkapitals bei der Gründung einzuzahlen.
Diese Gesellschaft ist eine geschlossen Gesellschaft und darf keine Aktien nach außen anbieten.
Der Vorstand (Board of Directors) besteht aus mindestens 3 Mitgliedern.
Die Haftung beschränkt sich auf die eingebrachte Einlage.
Der ausländische Investor kann im Rahmen des FIPPA 100% der Geschäftsanteile halten.
Außerhalb der FIPPA darf der ausländische Investor nur 49% der Geschäftsanteile halten. Die restlichen 51% sind für Iraner vorgesehen.
Diese Regelung kann umgangen werden
Diese Gesellschaft ist für die ausländischen Investoren wegen zahlreicher Erleichterungen, der Haftungsregelung, einer vereinfachten Buchführung und einer einfachen und schnellen Gründung und Registrierung geeignet. In der Praxis wird sie als Gesellschaftsform für ausländische Investitionen bevorzugt.    

 

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3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Iran, Sherkate ba Masouliate Mahdoud (Limited Liability Company)

 
An der Gründung einer privaten Aktiengesellschaft müssen sich mindestens 2 Gesellschafter beteiligen.
Das Grundkapital der GmbH ist gesetzlich unbestimmt.
Die Gesellschaft kann durch einen oder mehre Geschäftsführer geleitet werden. Die Geschäftsführer können Anteilseigner oder Gesellschafter sein.
Die Haftung beschränkt sich auf die eingebrachte Einlage.

 

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