Übersetzungsbüro CANOUN & Kanzlei Razavidinani
دفتر ترجمه کانون و دفتر وکالت رضوی دينانی
مكتب ترجمة كانون ومكتب محاماة رضوي ديناني

Handelsvertretung

Der Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Alle drei unten genannten Vertretungsarten werden durch das Gesetz als Vertretungsvollmacht angesehen und die Vorschriften des Vertretungsrechts des iranischen Zivilgesetzbuches (§§ 656 ff) finden neben den Regelungen des iranischen Handelsgesetzbuches ebenfalls Anwendung.

Die ausländischen und iranischen Vertragsparteien können den Vertretungsvertrag ausführlich regeln und die anerkannten internationalen vertraglichen Bedingungen in den Vertretungsvertrag übernehmen, da zahlreiche gesetzliche Regelungen nicht zwingend sind. Es wird empfohlen, alle wichtigen Vereinbarungen vertraglich und notariell zu regeln und nichts dem Zufall zu überlassen.

Das noch gültige iranische Handelsbuch (iHGB) kennt drei Vertretungsarten:

1. Handelsmakler (Dalal)

2. Kommissionär

3. Handelsvertreter

1. Handelsmakler (Dalal)

Handelsmakler (Dalal) ist im iHGB in den §§ 320 bis 355 geregelt.
Der Handelsmakler vermittelt gegen Provision oder Courtage (Maklercourtage) Geschäfte im fremden Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
 

2. Kommissionär

Der Begriff Kommissionär im iHGB in den §§ 357 bis 376 geregelt.  
Der Kommissionär handelt gegen Provision im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung.

 

3. Handelsvertreter

Der Handelsvertreter ist im iHGB nur knapp und unklar geregelt.

Der Handelsvertreter ist eine selbständige natürliche oder juristische Person und handelt gegen Provision in fremden Namen und für fremde Rechnung.

Das ausländische Unternehmen (Anbieter) beauftragt den Handelsvertreter, in seinem Namen und für dessen Rechnung gegen Provision Geschäfte im Iran zu vermitteln und abzuschließen.

 

… mehr  Information und Beratung und (Muster Handelsvertretungsverträge)

Bei Bedarf können sie sich jederzeit für Rückfragen als auch sonstige Absprachen, z.B. hinsichtlich der Beratung oder termingebundener Arbeiten an uns wenden.

In diesem Sinne nehmen wir mit besonderem Interesse Ihre Nachricht entgegen und verbleiben.  

  • Dienste:

Sie können sich über unsere juristischen Dienste telefonisch, per Fax, per E-Mail fragen, wir werden Ihnen gerne ein Angebot machen.

  • Kontakt:

Telefon:  (0221) 13 95 339
Fax:        (0221) 13 95 346

Mobil:   
 (0171) 23 15 213

Hohenstaufenring 44-46
50674 Köln

E-Mail:  sprachdienst@canoun.de 

CANOUN Übersetzungen und Kanzlei
M. Razavidinani

Iranischer Anwalt u. Ermächtigter Übersetzer und allgemein beeidigter Dolmetscher, Jurist und Rechtskundiger