Übersetzungsbüro CANOUN & Kanzlei Razavidinani
دفتر ترجمه کانون و دفتر وکالت رضوی دينانی
مكتب ترجمة كانون ومكتب محاماة رضوي ديناني



|
I. |
Investitionen im Rahmen
von FIPPA |
||
|
|
1. |
„Ausländischer
Investor“: |
|
|
|
2. |
Zuständige Behörde
für Bearbeitung der Anträge |
|
|
|
3. |
Kapitalanlage: |
|
|
|
|
a. |
Bargeld in Form umtauschbarer Devisen |
|
|
|
b. |
Maschinen und Zubehör (Ausrüstung) |
|
|
|
c |
Ersatzteile, CKD-Teile und Rohstoffe, Zusätze und Hilfsmaterialen |
|
|
|
d. |
Geistiges Eigentum in Form von Patentrechten, technischen Know-how, Markennamen und Marken sowie Fachdienstleistungen |
|
|
|
e. |
Umwandlung von Gewinnausschüttungen in Kapital |
|
|
|
f. |
Andere Fälle der Übertragung gesetzlicher Zahlungsmittel oder Waren, die vom Ministerrat in Zukunft präzisiert werden. |
|
|
4. |
Eigentum von
ausländischen Geschäftsanteilen: |
|
|
|
|
Beschränkungen liegen nur im Verhältnis des Wertes der durch ausländische Investitionen eingebrachten Güter u. Dienstleistungen zu dem der auf dem heimlichen Markt angebotenen Güter und je nach wirtschaftlichem Sektor 25% nicht übersteigen und je Untersektor nicht höher als 35% sein. (§ 2 Absatz d.) |
|
|
|
|
Ausländische Investitionen, die ausschließlich zur Produktion von Gütern und Dienstleitungen zum Export bestimmt sind – mit Ausnahme von Rohöl-, sind von der oben genannten Beschränkung ausgenommen. (§ 2 Absatz d, Absatz 2). |
|
|
|
5. |
Investitionsarten: |
|
|
|
|
a. |
In allen Bereichen, in denen der Privatsektor investieren kann. |
|
|
|
b. |
In anderen
Bereichen der zivilrechtlichen Partnerschaften
(Projektfinanzierungen), Buy-back-Geschäften, BOT
vorausgesetzt es werden keine Sicherheiten von der
Regierung, staatseigenen Unternehmen oder Banken benötigt.
Kapitalerträge und Dividendenzahlungen müssen stets durch
das Projekt selbst erwirtschaftet werden. |
|
|
6. |
Investitionen von
ausländischen Regierungen und staatlichen Unternehmen: |
|
|
|
7. |
Das Prinzip Inländergleichbehandlung: |
|
|
|
8. |
Schutz vor
Enteignung und Verstaatlichung: |
|
|
|
9. |
Freie Transfer von
Kapital und Gewinne: |
|
… mehr
Information
Bei Bedarf können sie sich jederzeit für Rückfragen als auch sonstige Absprachen, z.B. hinsichtlich der Beratung oder termingebundener Arbeiten an uns wenden.
In diesem Sinne nehmen wir mit besonderem Interesse Ihre Nachricht entgegen und verbleiben.
Sie können sich über unsere juristischen Dienste telefonisch, per Fax, per E-Mail fragen, wir werden Ihnen gerne ein Angebot machen.
Telefon: (0221) 13 95 339
Fax: (0221) 13 95 346
Mobil: (0171) 23 15 213
CANOUN Übersetzungen und Kanzlei
M. RazavidinaniIranischer Anwalt u. Ermächtigter Übersetzer und allgemein beeidigter Dolmetscher, Jurist und Rechtskundiger
Hohenstaufenring 44-46
50674 KölnE-Mail: sprachdienst@canoun.de