Übersetzungsbüro CANOUN & Kanzlei Razavidinani
دفتر ترجمه کانون و دفتر وکالت رضوی دينانی
مكتب ترجمة كانون ومكتب محاماة رضوي ديناني
Die Kanzlei von M. Razavidinani, im Iran (Teheran) zugelassener Rechtsanwalt in allen gerichtlichen Instanzen, spezialisiert sich auf iranisches Recht und übernimmt persönlich und mit Kooperation von anderen iranischen Rechtsanwälten ihre juristische Vertretung im Iran und in Deutschland zur Durchsetzung Ihrer iranischen Rechte und Forderungen in folgenden juristischen Bereichen und berät Sie gerne über:
1. Investitionen im Iran im Rahmen von
FIPPA
(des Gesetzes zur Förderung und
zum Schutz ausländischer Kapitalanlagen)
2. Investitionen im Iran außerhalb des FIPPA
Sie können im Iran in verschieden Formen investieren oder sich durch
verschiedene Geschäftstätigkeiten präsentieren.
Sie können sich durch Firmengründung im Iran in Form von
► Gründung einer neuen Gesellschaft im Iran oder
► Gründung einer Niederlassung in Form von Zweigniederlassung und
Repräsentanz im Iran oder
► Beteiligung an einem vorhandenen Unternehmen im Iran oder
► Gründung einer neuen Gesellschaft, Zweigniederlassung,
Repräsentanz in Freihandelszonen (Free Trade Zone) im Iran
präsentieren.
3. Eintragung ihrer
Patenten, Marken und Ihres Geisteseigentums im Iran
4. Anerkennung und Vollstreckung deutscher
(ausländischer) Urteile im Iran
Falls Sie ein rechtskräftiges Urteil in Deutschland oder außerhalb
Deutschland erreicht haben, ich kann dieses Urteil im Iran
anerkennen lassen und vollstrecken. Aus Kostengründen und zur Vermeidung
der enormen Kosten werde ich dieses
5. Erbschaftsachen
(Erbschaftsangelegenheiten, Erbrecht) im Iran
Falls Sie durch den Tod Ihres Erblassers mobiles und immobiles
Vermögen im
Iran beerben, übernehme ich die gerichtlichen und außergerichtlichen
Arbeiten für Sie im Iran.
►
Zur Erbschaftsübertragung brauchen Sie einen iranischen Erbschein.
Nach der Ausstellung des Erbscheins müssen Sie das Immobile und mobile
Vermögen auf sich übertragen und dann können Sie über diese Vermögen
verfügen.
Wir übernehmen für Sie die gesamte Arbeit bis zur Veräußerung der
beerbten Gegenstände.
► Wir können vor dem Eintritt des Erbfalls und in der Lebenszeit des
Erblassers auch die mobilen und immobilen Vermögen im Iran auf die
Namen der zukünftige Erben mit geringen Kosten übertragen.
6. Forderungseinzug und Inkasso
im Iran
► Wir können Ihre Forderung gegen den iranischen Schuldner
gerichtlich und außergerichtlich durchsetzen.
Die Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung der Forderung im
Iran, wie: Mahnungen, Abschluss von Vergleichsverträgen,
Vereinbarung von Ratenzahlungen oder Stundung der Forderung sind gering
und bei dem Erfolg belasten sie die deutschen Unternehmer nicht
viel.
► Die gerichtliche Durchsetzung der Forderung (Inkasso) im Iran
durch Klageerhebung bis zur Vollstreckung übernehmen wir auch.
6. Arbeitsrecht im Iran
Wir beraten Sie gerne über das iranische Arbeitsrecht, die
Gestaltung des Arbeitsvertrages, Arbeitserlaubnis und
Aufenthaltserlaubnis im Iran, Lohnsteuer, Sozialabgabe und über andere
gesetzliche Regelungen.
7. Familienrecht im Iran
Wir beraten Sie gerne über das Familienrecht des Iran, die
Eheschließung, Morgengabe (Mar/ Mehr), Elterliche Sorge,
Ehescheidung, Eheverträge und die gesetzlichen Bedingungen, Adoption
(Annahme als Kind), das iranische Unterhalsrecht,
Staatsangehörigkeit des/ der Ausländer/in nach dem Eheschließung im
Iran
8. Gerichtliches Verfahren
(Prozessführung) im Iran
Wir übernehmen Ihre Vertretung bei allen gerichtlichen Verfahren und
Instanzen zur Durchsetzung Ihrer
Rechte und Forderungen im Iran.
Ferner können wir Sie auch strafrechtlich vertreten.
9. Steuerrecht im Iran
Wir beraten Sie und Ihre Firma über das Steuerrecht, die
Steuerarten, verschiedenen Steuersätze im Iran
10. Immobilienrecht im Iran
Wir beraten Sie und Ihre Firma über das Immobilienrecht, den Erwerb
oder die Mietung von Immobilien und andere Angelegenheiten des
Immobilienrechtes im Iran. Ferner können wir für Sie oder Ihre
Firma Immobilien erwerben oder anmieten.
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Information
Bei Bedarf können sie sich jederzeit für Rückfragen als auch sonstige Absprachen, z.B. hinsichtlich der Beratung oder termingebundener Arbeiten an uns wenden.
In diesem Sinne nehmen wir mit besonderem Interesse Ihre Nachricht entgegen und verbleiben.
Sie können sich über unsere juristischen Dienste telefonisch, per Fax, per E-Mail fragen, wir werden Ihnen gerne ein Angebot machen.
Telefon: (0221) 13 95 339
Fax: (0221) 13 95 346
Mobil: (0171) 23 15 213
CANOUN Übersetzungen und Kanzlei
M. RazavidinaniIranischer Anwalt u. Ermächtigter Übersetzer und allgemein beeidigte Dolmetscher, Jurist und Rechtskundiger
Hohenstaufenring 44-46
50674 KölnE-Mail: sprachdienst@canoun.de