Übersetzungsbüro CANOUN & Kanzlei Razavidinani
دفتر ترجمه کانون و دفتر وکالت رضوی دينانی
مكتب ترجمة كانون ومكتب محاماة رضوي ديناني
Für Übersetzungen von Dokumenten, Zeugnissen, Urkunden, wie
verlangen Ämter und andere Stellen meistens
eine Beglaubigung. Die Beglaubigung macht Ihre Übersetzung zu einem
rechtlich gültigen Dokument. Ob Sie eine Beglaubigung benötigen,
erfahren Sie von der Stelle, wo Sie die Übersetzung vorlegen wollen.
Texte, die unser Übersetzungsbüro für Sie übersetzt, können wir auch
beglaubigen. Wir sind ermächtigte Übersetzer, ermächtigt bei
zuständigen jeweiligen Oberlandesgerichten und Landgerichten.
Beglaubigte Übersetzungen erstellen wir für alle europäischen und
anderen Sprachen.
Ferner übernehmen wir
Bei Bedarf können sie sich jederzeit für Rückfragen als auch sonstige Absprachen, z.B. hinsichtlich der Beratung oder termingebundener Arbeiten an uns wenden.
In diesem Sinne nehmen wir mit besonderem Interesse Ihre Nachricht entgegen und verbleiben.
Sie können die Preise telefonisch, per Fax, per E-Mail fragen, wir werden Ihnen gerne ein Angebot machen.
Telefon: (0221) 13 95 339 end_of_the_skype_highlighting
Fax: (0221) 13 95 339
Mobil: (0171) 23 15 213(0171) 23 15 213 end_of_the_skype_highlighting
CANOUN Übersetzungen und Kanzlei
M. RazavidinaniErmächtigter Übersetzer und allgemein beeidigte Dolmetscher, Jurist und Rechtskundiger
Hohenstaufenring 44-46
50674 KölnE-Mail: sprachdienst@canoun.de