Übersetzungsbüro CANOUN & Kanzlei Razavidinani
دفتر ترجمه کانون و دفتر وکالت رضوی دينانی
مكتب ترجمة كانون ومكتب محاماة رضوي ديناني

Visum und Aufenthalt im Iran

VIII

2. Aufenthaltsbestimmungen der
Islamischen Republik IRAN

 

Falls der Ausländer beabsichtigt, sich länger als 3 Monate im Iran aufzuhalten, hat er bei einer ausländischen Behörde eine Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise in den Iran zu beantragen.
Arten von Aufenthaltsgenehmigungen:

 

A.

Unbefristete (dauerhafte) Aufenthaltsgenehmigung

 

 

Zum Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

 

 

1.

Der Antragsteller muss Iran zu seinem Wohnsitz erklären.

 

 

2.

Der Antragsteller hat eine 5-jährige Aufenthaltsdauer im Iran vorzuweisen. In manchen Fällen reicht ein 2-jähriger Aufenthalt aus.

 

 

3.

Ein Aufenthaltsgrund ist anzugeben.

 

 

4.

Die Aufenthaltsgenehmigung muss alle 3 Jahre verlängert werden.

 

B.

Befristet e(provisorische) Aufenthaltsgenehmigung

 

 

1. Dieser Aufenthalt muss innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise in den Iran bei zuständigen Behörden beantragt werden.
2. Ein Aufenthaltsgrund ist anzugeben.
3. Dieser Aufenthalt ist auch verlängerbar.

 

 

1.

Dieser Aufenthalt muss innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise in Iran bei zuständigen Behörden beantragt werden.

 

 

2.

Ein Aufenthaltsgrund ist zu benennen.

 

 

3.

3. Dieser Aufenthalt ist auch verlängerbar.

 

C.

Aufenthaltsgenehmigung für ausländischen Investoren

 

 

Ausländische Investoren, die im Rahmen des ausländischen Investitionsgesetzes (FIPPA) im Iran investiert haben, bekommen reibungslos und unbürokratisch für sich, ihre Familie und  ihr Personal eine 3-jährige Aufenthaltsgenehmigung

 

… Information und Beratung

Bei Bedarf können sie sich jederzeit für Rückfragen als auch sonstige Absprachen, z.B. hinsichtlich der Beratung oder termingebundener Arbeiten an uns wenden.

In diesem Sinne nehmen wir mit besonderem Interesse Ihre Nachricht entgegen und verbleiben.  

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CANOUN Übersetzungen und Kanzlei
M. Razavidinani

Iranischer Anwalt u. Ermächtigter Übersetzer und allgemein beeidigter Dolmetscher, Jurist und Rechtskundiger