Übersetzungsbüro CANOUN & Kanzlei Razavidinani
دفتر ترجمه کانون و دفتر وکالت رضوی دينانی
مكتب ترجمة كانون ومكتب محاماة رضوي ديناني
VIII
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Falls der Ausländer beabsichtigt,
sich länger als 3 Monate im Iran aufzuhalten, hat er bei
einer ausländischen Behörde eine Aufenthaltsgenehmigung
innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise in den
Iran zu beantragen. |
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A. |
Unbefristete (dauerhafte) Aufenthaltsgenehmigung
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Zum Erhalt einer
Aufenthaltsgenehmigung müssen folgende Voraussetzungen
vorliegen: |
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1. |
Der Antragsteller muss Iran zu seinem
Wohnsitz erklären.
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2. |
Der Antragsteller hat eine 5-jährige
Aufenthaltsdauer im Iran vorzuweisen. In manchen Fällen
reicht ein 2-jähriger Aufenthalt aus.
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3. |
Ein Aufenthaltsgrund ist anzugeben. |
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4. |
Die Aufenthaltsgenehmigung muss alle
3 Jahre verlängert werden.
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Befristet e(provisorische) Aufenthaltsgenehmigung |
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1. Dieser Aufenthalt muss
innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise in den Iran bei
zuständigen Behörden beantragt werden. |
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1. |
Dieser Aufenthalt muss innerhalb von
8 Tagen nach der Einreise in Iran bei zuständigen
Behörden beantragt werden. |
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2. |
Ein Aufenthaltsgrund ist zu benennen.
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3. |
3. Dieser Aufenthalt ist auch
verlängerbar.
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C. |
Aufenthaltsgenehmigung für
ausländischen Investoren |
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Ausländische Investoren, die im
Rahmen des ausländischen Investitionsgesetzes (FIPPA) im
Iran investiert haben, bekommen reibungslos und
unbürokratisch für sich, ihre Familie und
ihr Personal eine 3-jährige
Aufenthaltsgenehmigung |
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CANOUN Übersetzungen und Kanzlei
M. RazavidinaniIranischer Anwalt u. Ermächtigter Übersetzer und allgemein beeidigter Dolmetscher, Jurist und Rechtskundiger